1. Angebote
Angebote erfolgen stets schriftlich und sind freibleibend. Mit Annahme
der Angebote gelten diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ebenfalls
als vom Käufer angenommen. Abweichende Vorschriften des Käufers verpflichten
uns selbst dann nicht, wenn wir deren Befolgung nicht ausdrücklich ablehnen.
Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen
sowie Angaben über Leistungen, Kraftbedarf, Gewichte und Abmessungen,
sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind.
2. Eigentums- und Urheberrecht
An Kostenanschlägen, Zeichnungen, Prospekten und sonstigen Angebotsunterlagen
behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die erwähnten Unterlagen
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Preise
Preise verstehen sich, vorbehaltlich anderer Bedingungen bei Auftragsannahme,
ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Transportversicherung und Aufstellung.
Preisänderungen, bedingt durch Erhöhung der Gestehungskosten, bleiben
vorbehalten.
4. Lieferumfang
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung
oder die Lieferung innerhalb von 14 Tagen maßgebend. Nebenabreden und
Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
5. Zahlung
Zahlungen sind soweit nichts anderes vereinbart ist, netto Kasse ohne
jeden Abzug zu leisten. Privatkunden leisten Ihre Zahlungen bar,
per Vorkasse oder per Kreditkarte. Bei Nichteinhaltung einer vereinbarten
Zahlungsfrist sind wir befugt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über Bankdiskontsatz
zu berechnen. Schecks, deren Annahme wir uns vorbehalten, werden nur zahlungshalber
angenommen. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit etwaigen
Gegenansprüchen ist nicht zulässig. 6. Verpackung Verpackung wird zum
Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen, sofern nicht besondere
Vereinbarungen getroffen werden.
7. Lieferfristen
Die Lieferzeit beginnt mit dem Eingang der Anzahlung und/oder vollkommener
kaufmännischer und technischer Klarheit des Auftrages. Angegebene Lieferfristen
verstehen sich vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse, wie höhere Gewalt,
Arbeitseinstellungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in Materiallieferungen
und Transportverzüge. Verzögerungen in der Rohstoffversorgung unseres
Werkes sowie unserer Unterlieferanten haben wir nicht zu vertreten. Um
die Dauer der Verzögerungen verlängert sich die Lieferzeit. Dem Besteller
erwächst aus verspäteter Lieferung kein Recht auf Aufhebung des Auftrages
oder Schadenersatzansprüche. Konventionalstrafen werden nicht akzeptiert.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand
das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet wurde. Wird
der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden die durch Einlagerung
entstehenden Kosten pro Lagermonat dem Besteller in Rechnung gestellt.
8. Versand
Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch wo
frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Transportversicherung kann auf Wunsch
des Empfängers gedeckt werden und wird dem Empfänger in Rechnung gestellt.
Die Wahl des Beförderungsweges und Beförderungsmittels erfolgt mangels
besonderer Weisung des Käufers durch den Verkäufer nach bestem Ermessen
ohne Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Bei Lieferung
fob oder c&f/cif Bestimmungshafen erfolgt Versand gemäß Incoterms 1953.
Nach unbeanstandeter Übernahme der Sendung durch den Frachtführer wird
jede Haftung des Verkäufers wegen nicht sachgemäßer Verpackung oder Verladung
ausgeschlossen.
9. Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Liefergegenstandes auf
den Besteller über, und zwar auch dann wenn Teil-Lieferungen erfolgen
oder der Lieferer noch andere Leistungen z.B. Versendungskosten und Aufstellung
übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die
der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der
Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Teillieferungen sind zulässig.
10. Beanstandungen
Die Feststellung von Mängeln am gelieferten Objekt muß uns unverzüglich
schriftlich (innerhalb von max. 7 Tagen)gemeldet werden. Weitere Voraussetzung
für eine Haftung ist die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragsverpflichtungen.
Beanstandungen, die aus einem Verstoß des Bestellers gegen seine Verpflichtungen
aus Ziff. 3 hergeleitet werden müssen, sind von uns in keinem Falle zu
vertreten.
11. Gewährleistung
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
zählt, haften wir unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche, einschließlich
des Anspruchs aus positiver Vertragsverletzung, nur nach den folgenden
Bestimmungen und nur, wenn der Besteller nicht vorher Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten eigenmächtig veranlaßt oder vorgenommen hat. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Nachbesserungsarbeiten lassen
den Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist unberührt. Der Käufer
ist verpflichtet, die Ware auf offene Mängel (z.B. Transportschäden) noch
im Beisein des Fahrers/Lieferanten zu prüfen (offene Mängel) sind u.a.
sämtliche Schäden die nach dem Auspacken der Ware sichtbar sind. Offene
Mängel sind schriftlich zu vermerken. Die Mängelrüge ist unter Angabe
der Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind
innerhalb 24 Monaten anzuzeigen. Die schadhaften Teile werden unentgeltlich
nach unserer Wahl ausgebessert oder neu geliefert. Versandkosten für innerhalb
der Gewährleistungsfrist zu liefernde Teile trägt der Empfänger. Etwa
ausgewechselte Teile werden unser Eigentum. Mängelrechte erlöschen, wenn
Nachbesserungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte ohne unsere vorherige
schriftliche Zustimmung vorgenommen wurden. Nach erfolgter oder als erfolgt
geltender Abnahme können Mängel, die bei der Abnahme feststellbar waren,
nicht mehr gerügt werden.
12. Eigentumsrecht
Die gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum des Lieferers, solange der
vereinbarte Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist. Die Vorbehaltsgegenstände
haften für alle Forderungen aus allen Geschäften zwischen den Vertragsteilen
bis zum völligen Kontoausgleich. Durch Übergabe der Maschinen oder Materialien
an Dritte tritt keine Änderung ein, auch nicht durch etwaige Verbindung
mit Baulichkeiten. Für den Fall des Weiterverkaufs gilt als vereinbart,
daß der Eigentumsvorbehalt an den weiterverkauften Maschinen oder Materialien
vom Käufer auf den neuen Erwerber weitergeleitet werden muß. Der Erlös
ist zu unseren Gunsten gesondert aufzubewahren. Die dem Käufer aus der
Weiterveräußerung gegen den neuen Erwerber zustehende Forderung wird im
voraus an uns abgetreten.
13. Einsendungen von Mustern
Die Einsendung von Mustern hat für den Lieferer kostenlos zu erfolgen.
Mustersendungen sind an Ronald Hoeseler- POR 15 GmbH zu richten. Alle
anfallenden Spesen gehen zu Lasten des Versenders.
14. Geld-Zurück-Garantie
Für Produkte, auf die eine Geld-zurück-Garantie gewährt wird, gilt, das
diese Garantie innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungsdatum nur dann gewährt
wird, wenn diese Produkte entsprechend der Herstellerangaben angewendet
bzw. verarbeitet wurden. Die Inanspruchnahme bedarf der schriftlichen
Reklamation, aus der der Reklamationsgrund und die durchgeführte Anwendung
hervorgehen müssen. Weiterhin ist die Originalrechnung beizufügen.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unserer Firma.
Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.
Ronald Hoeseler-POR 15 GmbH
Stand: 07/02
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