Unsere AGB

1. Angebote
Angebote erfolgen stets schriftlich und sind freibleibend. Mit Annahme der Angebote gelten diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ebenfalls als vom Käufer angenommen. Abweichende Vorschriften des Käufers verpflichten uns selbst dann nicht, wenn wir deren Befolgung nicht ausdrücklich ablehnen. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen sowie Angaben über Leistungen, Kraftbedarf, Gewichte und Abmessungen, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Eigentums- und Urheberrecht
An Kostenanschlägen, Zeichnungen, Prospekten und sonstigen Angebotsunterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die erwähnten Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Preise

Preise verstehen sich, vorbehaltlich anderer Bedingungen bei Auftragsannahme, ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Transportversicherung und Aufstellung. Preisänderungen, bedingt durch Erhöhung der Gestehungskosten, bleiben vorbehalten.
4. Lieferumfang
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder die Lieferung innerhalb von 14 Tagen maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
5. Zahlung
Zahlungen sind soweit nichts anderes vereinbart ist, netto Kasse ohne jeden Abzug zu leisten. Privatkunden leisten Ihre Zahlungen bar, per Vorkasse oder per Kreditkarte. Bei Nichteinhaltung einer vereinbarten Zahlungsfrist sind wir befugt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über Bankdiskontsatz zu berechnen. Schecks, deren Annahme wir uns vorbehalten, werden nur zahlungshalber angenommen. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist nicht zulässig. 6. Verpackung Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen, sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden.
7. Lieferfristen
Die Lieferzeit beginnt mit dem Eingang der Anzahlung und/oder vollkommener kaufmännischer und technischer Klarheit des Auftrages. Angegebene Lieferfristen verstehen sich vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse, wie höhere Gewalt, Arbeitseinstellungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in Materiallieferungen und Transportverzüge. Verzögerungen in der Rohstoffversorgung unseres Werkes sowie unserer Unterlieferanten haben wir nicht zu vertreten. Um die Dauer der Verzögerungen verlängert sich die Lieferzeit. Dem Besteller erwächst aus verspäteter Lieferung kein Recht auf Aufhebung des Auftrages oder Schadenersatzansprüche. Konventionalstrafen werden nicht akzeptiert. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet wurde. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden die durch Einlagerung entstehenden Kosten pro Lagermonat dem Besteller in Rechnung gestellt.
8. Versand
Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch wo frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Transportversicherung kann auf Wunsch des Empfängers gedeckt werden und wird dem Empfänger in Rechnung gestellt. Die Wahl des Beförderungsweges und Beförderungsmittels erfolgt mangels besonderer Weisung des Käufers durch den Verkäufer nach bestem Ermessen ohne Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Bei Lieferung fob oder c&f/cif Bestimmungshafen erfolgt Versand gemäß Incoterms 1953. Nach unbeanstandeter Übernahme der Sendung durch den Frachtführer wird jede Haftung des Verkäufers wegen nicht sachgemäßer Verpackung oder Verladung ausgeschlossen.
9. Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Liefergegenstandes auf den Besteller über, und zwar auch dann wenn Teil-Lieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen z.B. Versendungskosten und Aufstellung übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Teillieferungen sind zulässig.
10. Beanstandungen
Die Feststellung von Mängeln am gelieferten Objekt muß uns unverzüglich schriftlich (innerhalb von max. 7 Tagen)gemeldet werden. Weitere Voraussetzung für eine Haftung ist die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragsverpflichtungen. Beanstandungen, die aus einem Verstoß des Bestellers gegen seine Verpflichtungen aus Ziff. 3 hergeleitet werden müssen, sind von uns in keinem Falle zu vertreten.
11. Gewährleistung
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche, einschließlich des Anspruchs aus positiver Vertragsverletzung, nur nach den folgenden Bestimmungen und nur, wenn der Besteller nicht vorher Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten eigenmächtig veranlaßt oder vorgenommen hat. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Nachbesserungsarbeiten lassen den Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware auf offene Mängel (z.B. Transportschäden) noch im Beisein des Fahrers/Lieferanten zu prüfen (offene Mängel) sind u.a. sämtliche Schäden die nach dem Auspacken der Ware sichtbar sind. Offene Mängel sind schriftlich zu vermerken. Die Mängelrüge ist unter Angabe der Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb 24 Monaten anzuzeigen. Die schadhaften Teile werden unentgeltlich nach unserer Wahl ausgebessert oder neu geliefert. Versandkosten für innerhalb der Gewährleistungsfrist zu liefernde Teile trägt der Empfänger. Etwa ausgewechselte Teile werden unser Eigentum. Mängelrechte erlöschen, wenn Nachbesserungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vorgenommen wurden. Nach erfolgter oder als erfolgt geltender Abnahme können Mängel, die bei der Abnahme feststellbar waren, nicht mehr gerügt werden.
12. Eigentumsrecht
Die gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum des Lieferers, solange der vereinbarte Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist. Die Vorbehaltsgegenstände haften für alle Forderungen aus allen Geschäften zwischen den Vertragsteilen bis zum völligen Kontoausgleich. Durch Übergabe der Maschinen oder Materialien an Dritte tritt keine Änderung ein, auch nicht durch etwaige Verbindung mit Baulichkeiten. Für den Fall des Weiterverkaufs gilt als vereinbart, daß der Eigentumsvorbehalt an den weiterverkauften Maschinen oder Materialien vom Käufer auf den neuen Erwerber weitergeleitet werden muß. Der Erlös ist zu unseren Gunsten gesondert aufzubewahren. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung gegen den neuen Erwerber zustehende Forderung wird im voraus an uns abgetreten.
13. Einsendungen von Mustern
Die Einsendung von Mustern hat für den Lieferer kostenlos zu erfolgen. Mustersendungen sind an Ronald Hoeseler- POR 15 GmbH zu richten. Alle anfallenden Spesen gehen zu Lasten des Versenders.
14. Geld-Zurück-Garantie
Für Produkte, auf die eine Geld-zurück-Garantie gewährt wird, gilt, das diese Garantie innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungsdatum nur dann gewährt wird, wenn diese Produkte entsprechend der Herstellerangaben angewendet bzw. verarbeitet wurden. Die Inanspruchnahme bedarf der schriftlichen Reklamation, aus der der Reklamationsgrund und die durchgeführte Anwendung hervorgehen müssen. Weiterhin ist die Originalrechnung beizufügen.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.
Ronald Hoeseler-POR 15 GmbH
Stand: 07/02

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